Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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Förderung gesunder Arbeitsplätze für Beschäftige mit chronischen oder langwierigen Krankheiten

Manche Erkrankungen führen zu einer längeren Abwesenheit vom Job. Der Weg zurück in den Beruf ist für den Einzelnen dann nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden. Neben den Sozialversicherungsträgern stehen in diesem Fall auch die Unternehmen in der Verantwortung, gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern den Weg zurück an den Arbeitsplatz und in das gesellschaftliche Leben zu ebnen – damit ist niemand auf sich allein gestellt.

Bekanntheits- und Umsetzungsgrad stehen (noch) im Widerspruch


Unternehmen und Organisationen haben das Thema zwar auf ihrer Agenda, dennoch ist es immer noch mit Vorbehalten und Unsicherheiten verbunden, was sich auch im derzeitigen Verbreitungsgrad zeigt. Es gibt also auch heute noch viel Informations- und Handlungsbedarf.

Notwendigkeit einer BEM-Gesetzesinitiative


Das Anliegen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist es, das Thema „Wiedereingliederung“ und damit die Sekundär- und Tertiärprävention auf mehrere Schultern zu verteilen. Auf diese Weise sollen Folgen, die mit einer älter werdenden Erwerbsbevölkerung einhergehen, kompensiert werden. Es kann mittlerweile als gesichert gelten, dass der Anteil der älteren Beschäftigten (45 - 64 Jahre) in den nächsten Jahren immer weiter steigen wird. Parallel findet ein besorgniserregender Rückgang der Gruppe der jüngeren Erwerbstätigen (25 - 44 Jahre) statt – Stichwort: Demografischer Wandel. Diese Entwicklung ist bereits in vollem Gange: So ist der Anteil der beschäftigten BKK-Mitglieder im Alter über 45 Jahren im letzten Jahrzehnt um mehr als 17% angestiegen. Parallel dazu ist der Anteil der AU-Tage mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen um 4% gestiegen – ein Trend, der nicht von der Hand zu weisen ist.

Herausforderungen als Chance betrachten


Rechtlich gibt es nur wenige Beschränkungen, so dass die BEM-Umsetzung unternehmens- bzw. organisationsorientiert erfolgen kann. Die Chancen, die mit der gesetzlichen Vorgabe einhergehen, verkennen viele Verantwortliche: Sicherung von Know-how, Verbesserung des Betriebsklimas, Reduzierung von Ausfallzeiten und den damit verbundenen Vertretungsaufwand, Senkung der Lohnnebenkosten etc.

In unserem KNOW-HOW Bereich erfahren Sie mehr über die Prozesse des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und warum es sich für Sie lohnen kann, dieses Thema als Teil eines nachhaltigen Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zu betrachten.